Wartung & Kundendienst Ihrer Klimaanlage

Um auftretende Störungen schnell und zuverlässig beheben zu können, stehen Ihnen qualifizierte und geschulte Mitarbeiter zur Verfügung. Die Ausrüstung umfasst einen modernen Fuhrpark mit Werkzeug, Mess- und Prüfgeräten, sowie die gebräuchlichsten Ersatzteile, die für eine schnelle und kostengünstige Störungsbeseitigung erforderlich sind.

Für unsere Kunden steht ein nationales und internationales Servicenetz zur Verfügung, welches durch uns oder durch unsere Service- und Vertriebspartner abgedeckt wird.


Notdienst:

Wir lassen unsere Kunden auch nach Geschäftsschluss nicht im Stich und haben für Notfälle einen 24 Stundenservice eingerichtet.
Den Servicetechniker erreichen sie unter der Rufnummer:

0 71 59 / 92 17 13

Und dies 24h am Tag, 7 Tage in der Woche.


Ersatzteilservice:

Durch unser gut sortiertes Lager, können wir alle benötigten Ersatzteile, noch am selben Tag zum Versand bringen.

Standartsendungen bis 20 kg werden von der Deutschen Post geliefert, schwerere und größere Sendungen werden durch unsere Spedition termingerecht befördert.
Für Sendungen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, organisieren wir den Transport und die Zollformalitäten.


Wartung

Eine Wartung dient der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen bei optimaler Funktion, langer Nutzungsdauer und wirtschaftlichen Betrieb durch Energieeinsparung und der Bewahrung des Sollzustandes, auf der Grundlage der VDMA Einheitsblatt 2486 1-6.

Durch die Maßnahmen der Wartung werden Schäden und Verluste jeglicher Art minimiert.

Mit einem Wartungsvertrag müssen Sie sich keine Sorgen machen. Wir kümmern uns in regelmäßigen Abständen um Ihre Anlagen und unterrichten Sie über deren Zustand.

Unsere geschulten Mitarbeiter übernehmen auch die Wartung der Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen und beraten Sie über notwendige Instandsetzungen.


Merkblatt für den Anlagenbetreiber:

Um die Ozonschicht zu schützen und CO2-Emissionen zu mindern, sind u. a. folgende nationale und europäischen Verordnungen und Normen zu beachten:

EU-VO 842/2006 (F-Gase), Chemikalien-Klimaschutzverordnung, EU-VO 1005/2009, Chemikalienozonschicht- Verordnung sowie die DIN EN 378. Die praktische Umsetzung dieser Rechtsnormen stellt die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe vor neue Aufgaben. Dazu zählen u. a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Steigerung der Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

Die EU-Verordnung 1005/2009 (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen eine mindestens jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

(siehe Tabelle unten)

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsstaaten, also auch in Deutschland!

Übersicht über die Prüffristen von Kälte- und Klimaanlagen:

FCKW, HFCKW z. B. Anlagen mit Kältemittel R22

Füllmenge

Prüfungsintervall       

Prüfpflicht ab:           

Rechtsvorschrift

ab 3 kg           

ab 6 kg (hermetisch geschlossenes System)

mind. alle 3 Monate

01.01.2010

EU-VO 1005/2009 Art.23 Abs. 2

ab 30 kg

mind. alle 6 Monate

01.01.2010

ab 300 kg       

mind. alle 12 Monate            

01.01.2010

 

FKW, HFKW (F- Gase) z. B. Anlagen mit Kältemittel R134a, R404A, R410A

Füllmenge

Prüfungsintervall

Prüfpflicht ab:           

Rechtsvorschrift

ab 3 kg

ab 6 kg (hermetisch

geschlossenes System)

mind. alle 12 Monate**

04.07.2007

EU-VO 842/2006
Art. 3 Abs. 2
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
§ 3 Abs. 1 und 3

ab 30 kg

mind. alle 6 Monate

mind. alle 12 Monate*

04.07.2007

 

ab 300 kg

mind. alle 3 Monate mind. alle 12 Monate*

04.07.2007

 

* Gem. Artikel 3 Absatz 4 EG-VO 842/2006 können durch Installation eines automatischen Leckageerkennungssystems die Anzahl der Dichtheitsprüfungen halbiert werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt: Im Zweifelsfall können sich Betreiber für die Anerkennung eines automatischen Leckageerkennungssystems an die für den Vollzug der Verordnung zuständige Landesbehörde wenden.

**  Transportkälte: siehe § 3 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Prüfpflicht mind. alle 12 Monate

Die wichtigsten Elemente der EU-VO 842/2006 (F-Gase), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, der EU-VO 1005/2009 sowie der Chemikalien- Ozonschicht-Verordnung:

Containment/Dichtheit:

  • Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen (siehe Tabelle)
  • Undichtigkeiten müssen so rasch wie möglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Feststellung der Undichtigkeit repariert werden. Innerhalb eines Monats nach Reparatur einer Undichtigkeit erneute Überprüfung der Anlage zur
  • Kontrolle (EG-VO 1005/2009 Art. 23 Abs. 2, EG-VO 842/2006 Art. 3 Abs. 2)
  • Maximale spezifische Leckageraten für Kälteanlagen ab 3 kg Füllmenge, abhängig vom Errichtungstermin
  • der Anlage (ChemKlimaschutzV § 3 Abs. 1)
  • Verpflichtung zur regelmäßigen fachgerechten Inspektion und Wartung von Anlagen
  • (ChemOzonSchichtV § 4 Abs. 2)
  • Installation, Wartung oder Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
  • dürfen nur von zertifiziertem Personal ausgeführt werden, das für einen ebenfalls zertifizierten
  • Betrieb arbeitet (EG-VO 842/2006 Art. 5, EG-VO 303/2008, ChemKlimaschutzV §§ 5 und 6)
  • Kennzeichnungspflicht von Anlagen mit FKW, H-FKW und aufgearbeitetem oder recyceltem
  • H-FCKW als Kältemittel (EG-VO 842/2006 Art. 7 Abs. 1, EG-VO 1005/2009 Art. 11 Abs. 6)

Reporting/ Monitoring:

  • Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage. (Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre)
  • Unternehmen, die Anlagen mit einer Füllmenge ab 3 kg betreiben, müssen Aufzeichnungen führen über Menge und Art des zurück gewonnenen und nachgefüllten Stoffes sowie über das Unternehmen oder das technische Personal, das die Wartung oder Instandhaltung vorgenommen hat. (EG-VO 1005/2009 Art. 11 Abs. 7)

Halten Sie Ihre Energiekosten im Griff
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/Klimaanlagen ist die Dichtheit. Nicht nur aus ökologischen Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es für die Energieeffizienz zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

Energieeffizienter Anlagenbetrieb trägt zur CO2- Reduktion bei und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten!

Dichtheitsprüfung nur vom Fachmann
Vor dem Hintergrund der technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte, muss garantiert werden, dass die Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU-Verordnungen 1005/2009 und 842/2006 ausschließlich in der Hand von Fachbetrieben und sachkundigem Personal liegt. Sachkundige Personen sind solche, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung profunde Kenntnisse auf dem Gebiet der Kältetechnik erworben haben. Diese

Voraussetzung erfüllt Ihr Kälte-Klima-Fachbetrieb!