Zuverlässige Kälte und das richtige Klima, das sind die Aufgaben des/der
Mechatroniker/-in für Kältetechnik
Diese neue Ausbildungsberufsbezeichnung gilt seit dem 01.08.2007 mit dem In kraft treten der neuen Ausbildungsordnung, welche die bisherige Verordnung vom 22.04.1982 zum Kälteanlagenbauer/‒in ersetzt.
Anforderungen:
Mittlere Reife oder sehr guter Hauptschulabschluss
Handwerkliche Fähigkeiten und Interesse an technischen Herausforderungen
Nach Vollendung der Volljährigkeit, ist der Besitz der Führerscheinklasse B erforderlich
Reisebereitschaft (innerhalb Deutschlands)
Teamfähigkeit und Flexibilität
Bereitschaft zur körperlichen Arbeit
In der Ausbildung werden berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt. Diese sind in der neuen Ausbildungsordnung festgeschrieben, welche als praxisorientierte Grundlage der Ausbildung anzusehen ist. Die Lehrzeit beträgt 3,5 Jahre, Verkürzungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Vordergrund der Ausbildung stehen die Erlangung von Fertigkeiten und Kenntnissen die, für die komplette Installation, Wartung und Instandsetzung von Kälte- und Klimaanlagen erforderlich sind. Die Abhandlung eines komplexen Kundenauftrages, Kälte‒ und Klimatechnik sowie Wirtschafts‒ und Sozialkunde sind die Prüfungsbereiche der nun gestreckten Gesellenprüfung. Die Ausbildung im Handwerk erfolgt ausschließlich in hochqualifizierten Fachbetrieben des Kälteanlagenbauerhandwerks ergänzt durch überbetriebliche Ausbildung (z.B. Maintal bei Frankfurt) und Unterricht in den staatlichen Berufsschulen (z.B. Leonberg).
Nach der Ausbildung gibt es sehr gute Beschäftigungs- und Aufstiegsperspektiven und es gibt eine Fülle von Angeboten zur Fort- und Weiterbildung: Meister, Techniker oder Studium.
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